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2020-08-07T11:00:03+02:0020.Juli 2020|

Österreich:

Fördertipp: Befristete COVID-19 Investitionsprämie in Höhe von bis zu 14%

Am 30.06.2020 hat die Bundesregierung das Bundesgesetz über eine befristete COVID-19 Investitionsprämie (InvPrG) beschlossen.
Vorgesehen ist ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss von 14% des Investitionsbeitrages (steuerfrei und ohne Aufwandskürzungen) bei Neuinvestitionen, die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 in einer Betriebsstätte in Österreich getätigt werden, in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit/Life-Science bzw. 7% des Investitionsbetrages in allen anderen Bereichen.

Nähere Details zur COVID-19 Investitionsprämie finden Sie hier: Fördertipp: COVID-19 Investitionsprämie

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