CSRD & Nachhaltig­keits­bericht­erstattung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt zu einer Ausweitung der Verpflichtungen rund um die Nachhaltigkeits­­bericht­­erstattung. Mehr Unternehmen denn je müssen durch die CSRD einen Nachhaltigkeits­­bericht veröffentlichen.

Leiten Sie jetzt die richtigen Maßnahmen für Ihr ESG-Reporting ab

Bereiten Sie sich auf die steigenden Anforderungen durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor.

Was ist ein Nachhaltig­keits­bericht?

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist eine Informations­quelle über die wesentlichen Auswirkungen und Nachhaltigkeitsmaßnahmen eines Unternehmens. Das CSR-Reporting wird in der Regel vom internen Nachhaltig­keits­management verwaltet. Ein Nachhaltigkeitsbericht kann nach verschiedenen Standards erstellt werden. So bieten beispielsweise die GRI-Standards der Global Reporting Initiative (GRI) oder das Integrated Reporting Framework der International Financial Reporting Standards Foundation (IFRS) geeignete Leitlinien für den Prozess und das Ergebnis.

Die Anforderungen der CSRD verstärken die Notwendigkeit, dass sich Unternehmen aktiv mit ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung und ‑performance auseinandersetzen. Neben der Erfüllung regulatorischer Anforderungen, dient eine zielgerichtete Kommunikation zu Ihrer Nachhaltigkeit im Unternehmen aber auch der Reputation. So sind zum Beispiel Kundinnen und Kunden oder (zukünftige) Mitarbeitende relevante Zielgruppen. Ein Nachhaltigkeitsbericht kann auch positive Signale an Investorinnen und Investoren senden, indem er zur Optimierung von ESG-Rating-Ergebnissen beiträgt.

Verwandte Themen:

Was ist die CSRD?

CSRD ist die Abkürzung für Corporate Sustainability Reporting Directive. Sie enthält wesentliche Verbesserungen und Änderungen zu den bisherigen Berichtspflichten der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Mit der CSRD wird das Thema Nachhaltigkeits­bericht­erstattung in der EU auf die nächste Stufe gehoben.

Die ESRS-Standards sind ein integraler Bestandteil der CSRD. Einen Überblick sowie eine ausführliche Erläuterung zu ESRS, CSRD und betroffenen Unternehmen finden Sie hier in unserem Artikel:

Zum richtigen Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD (corporate sustainability reporting directive)
CSRD Roadmap
„Die CSRD betrifft zunehmend CFOs, aber auch Abteilungen wie das Controlling und die Buchhaltung. Nachhaltigkeits­indikatoren sind bereits ein fester Bestandteil des Finanzwesens. Wer Standards und Strukturen schafft, ist für die Zukunft gut gerüstet.“

– Mag. Karl Resel, Senior Manager

Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und finden heraus, wie die verschiedenen Normen, Richtlinien und Rahmenwerke für Sie und Ihre Nachhaltigkeits­strategie zusammenpassen.

CDP, TCFD, CSRD, ESRS:
Für die meisten ist es komplex –

für uns ist es Tagesgeschäft.

Vorteile eines soliden Nachhaltigkeits­berichts

Ein Nachhaltigkeitsbericht zeigt nicht nur den Status quo, sondern auch, in welche Richtung sich Ihr Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit entwickelt. Daher bringt die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts mehrere Vorteile mit sich:

  • Sicherstellung der Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen (CSRD, NFRD, NaDiVeG, CSR-RUG, Schweizer RBI/CO usw.)
  • Wettbewerbsvorteil, indem Ihr Commitment und Engagement in Sachen Nachhaltigkeit aufgezeigt wird
  • Positive Signale für Investorinnen und Investoren durch bessere Ergebnisse von ESG-Ratings und Nachhaltigkeitsindizes
  • Unterstützung Ihres Employer Brandings und der Bindung von Mitarbeitenden
  • Aufbau von Verantwortlichkeiten und Übersicht zu den Fortschritten und Optimierungspotenzialen durch eine systematische Datenerfassung
  • Bei einer erstmaligen Nachhaltigkeitsberichterstattung profitieren Sie von dem Aufbau eines ersten ESG-Managements, der Definition wesentlicher Themen auf Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse, Nachhaltigkeit im Unternehmen und dem Status quo

Unsere Services rund um die Erstellung von Nachhaltigkeits­berichten

Als Unternehmens- und Nachhaltigkeits­beratung unterstützen wir Sie in allen notwendigen Schritten in Richtung Nachhaltigkeits­management und Nachhaltigkeits­bericht. Zusätzlich bieten wir Ihnen zusammen mit unserer Partneragentur alle Redaktions- und Layoutleistungen an.

Nachhaltigkeits­berichterstattung nach internatio­nalen Standards

Gewinnen Sie an Glaubwürdigkeit und Vergleichbarkeit und zeigen Sie sich transparent
Um die Qualität von Nachhaltigkeitsberichten zu verbessern und die Vergleichbarkeit von Unternehmen zu fördern, wurden im Laufe der Jahre verschiedene Standards eingeführt. GRI und andere Standards sind international anerkannt und setzen hier Maßstäbe. Auch die CSRD und die entsprechenden ESRS sind richtungsweisend für die Nachhaltigkeits­berichterstattung in Europa. Durch unsere jahrelange Zusammenarbeit mit Kundinnen und Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen bieten wir ein breites Fachwissen zu aktuellen und zukünftigen Berichtsstandards.
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Integrierte und kombinierte Berichterstattung

Zeigen Sie, dass Nachhaltigkeit ganzheitlich in Ihr Business integriert ist
Während kombinierte Berichte über einen separaten Nachhaltigkeitsteil verfügen, gehen integrierte Berichte einen Schritt weiter und verflechten Nachhaltigkeit in jedes Kapitel. Unser Nachhaltigkeitsteam unterstützt Unternehmen bei der Identifizierung der Inhalte für ihren kombinierten oder integrierten Geschäftsbericht. Wir legen eine geeignete Struktur fest und konzentrieren uns auf die Inhalte – auch, um Unternehmen auf die CSRD vorzubereiten, die zu einer kombinierten Berichterstattung verpflichtet.

TCFD-Reporting und Szenarioanalyse

Beurteilen Sie die Bedeutung des Klimawandels und die Chancen für Ihr Unternehmen
Die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) setzt sich für die Offenlegung von Informationen im Zusammenhang mit dem Klimawandel ein und verbessert das Verständnis zu wesentlichen Risiken. Das TCFD-Framework hilft Ihnen, Chancen und Risiken zu bewerten, die sich aus dem Klimawandel ergeben. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie bei der Implementierung des TCFD-Berichtsystems und führen auf Wunsch auch eine Klimaszenarioanalyse durch.
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CDP-Reporting

Tragen Sie zum Klimaschutz bei, indem Sie klimarelevante Daten verarbeiten und transparent bereitstellen
Das Carbon Disclosure Project (CDP) zielt darauf ab, durch die Aufbereitung und Bereitstellung klimarelevanter Daten einen positiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Das Ziel ist, dass sich Unternehmen strukturiert und ganzheitlich mit den Herausforderungen von Nachhaltigkeit und Klima auseinandersetzen. Daher unterstützen wir Ihr Unternehmen gerne im Umgang mit den CDP-Programmen Climate Change, Water, Forest und Supply Chain.
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Doppelte Wesentlichkeits­analyse

Ermitteln Sie die Schlüsselfaktoren für Ihr Unternehmen, um Herausforderungen direkt anzugehen
Eine Wesentlichkeitsanalyse hilft Organisationen, die für ihr Business und ihre Wertschöpfungskette wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen zu ermitteln. Ein Thema kann auf Basis der Auswirkungen und/oder aus finanzieller Sicht wesentlich sein. Zusammen mit dem Input der Stakeholder bestimmen diese Dimensionen die sogenannten „wesentlichen Themen“ einer Organisation, die dann zu Schlüsselelementen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und des -managements werden.
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Stakeholder Ma­nagement und ESG-Kommunikation

Erhalten Sie ein Verständnis zu den Ansichten Ihrer Stakeholder*innen und nehmen Sie Kontakt auf
Die Durchführung eines Stakeholder-Dialogs oder einer Umfrage bedeutet, interne und externe Stakeholder*innen einzubeziehen. Damit holen Sie ihre Meinung zu verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen ein, die für Ihr Unternehmen relevant sind. Der Dialog kann für Sie äußerst vorteilhaft sein, da Sie dadurch wichtige Fürsprecher*innen gewinnen können. Darüber hinaus sind die Ergebnisse des Stakeholder-Dialogs eine wichtige Ergänzung bei der Analyse von Nachhaltigkeitsthemen Ihres Unternehmens. Unsere Expertinnen und Experten können Online-Umfragen, Interviews, Fokusgruppen, Round-Table-Gespräche und Szenarien in verschiedenen Zeiträumen und vielen anderen Online-Formaten oder persönlichen durchführen und begleiten.

Indikatoren- und Datenmanagement

Erhalten Sie ein umfassendes Set quantitativer Indikatoren, um ein strategisches Nachhaltigkeits­management aufzubauen
Um ein gutes System zur Berichterstattung und zum Nachhaltigkeitsmanagement zu etablieren, ist ein umfassendes Set quantitativer Indikatoren erforderlich. Sie geben Ihrer Nachhaltigkeit im Unternehmen eine greifbare Bedeutung, helfen bei der Festlegung solider Ziele und bei der Verfolgung Ihrer Leistung in Bezug auf diese Ziele. Mit unserer Unterstützung arbeiten Sie einen passenden Prozess zur Verwaltung Ihrer Daten aus und ermitteln die richtigen Indikatoren. Wir helfen Ihnen außerdem bei der Wahl einer geeigneten Daten­management- oder Softwarelösung, die für Sie und Ihr Unternehmen sinnvoll ist.

Berichtsprüfung

Schaffen Sie Vertrauen durch eine externe Validierung und Prüfung Ihres Berichts
Beziehungen basieren auf Vertrauen. Auf die Inhalte und Aussagen im Nachhaltigkeitsbericht müssen sich Ihre Leser*innen verlassen können. Daher prüfen wir Berichte oder relevante Nachhaltigkeitsinformationen in integrierten Berichten. Wie das funktioniert? Wir validieren die verschiedenen Aussagen und prüfen, ob die Inhalte und Indikatoren relevant sind und die Zahlen stimmen. Am Ende stellen wir ein „Statement of Assurance“ aus und fassen unsere Empfehlungen in einem Management Letter zusammen.

Treten Sie jetzt in Kontakt mit unserer Expertin!

Amira Zauchner

International Service Lead CSRD, Associate Manager ESG Strategy & Supply Chain

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FAQ

Häufige Fragen zu CSRD und Nachhaltigkeits­berichten

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung. Sie ist auch ein Kommunikations­instrument, das Ihren Stakeholder*innen wichtige Informationen liefert. Die Nachhaltigkeits­bericht­erstattung trägt somit zur Transparenz zu den Aktivitäten Ihres Unternehmens und den Auswirkungen bei. Außerdem kann der Nachhaltigkeitsbericht als Management­instrument dienen, um den Status quo Ihrer ESG-Performance im Unternehmen zu erheben.

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist für immer mehr Unternehmen verpflichtend. Ob auch Ihr Unternehmen von der Verpflichtung zum CSR-Report betroffen ist, hängt von verschiedenen Aspekten wie der Anzahl der Mitarbeitenden oder dem Umsatz des Unternehmens ab.

Von der CSRD sind die folgenden Unternehmen betroffen:

  • Großunternehmen mit im Jahresdurchschnitt 250 oder mehr Beschäftigten (unabhängig von der Kapitalmarktorientierung), einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro und/oder einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro.
  • Alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (ab 1.1.2026). Gemäß der Richtlinie 2013/34/EU gelten Unternehmen als klein, wenn sie zwei der drei Merkmale überschreiten:
  1. 10 Beschäftigte,
  2. 450.000 Euro Gesamtvermögen, und
  3. 900.000 Euro Nettoumsatz.

Weitere Informationen und Details zu den Größenkriterien können Sie in unserem Blogbeitrag zu den neuen CSRD-Schwellenwerten nachlesen.

Der Zeitplan ist nachstehend abgebildet:
  • Veröffentlichungsdatum des Berichts im Jahr 2025: Unternehmen, die bereits zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts gemäß der nationalen Umsetzung der Nichtfinanziellen Berichterstattungs-Richtlinie NFRD verpflichtet sind (z. B. „CSR-RUG“ in Deutschland, „NaDiVeG“ in Österreich): Berichterstattung für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen.
  • Veröffentlichung des Berichts im Jahr 2026: Große Unternehmen, die noch nicht verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen: Berichterstattung über alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2025 beginnen.
  • Veröffentlichungstermin des Berichts im Jahr 2027: Börsennotierte KMUs sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und captive Versicherungsgesellschaften: Berichterstattung über alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2026 beginnen.

Da die CSRD zu einer erweiterten Reportingpflicht führt, ist es unerlässlich sich frühzeitig mit den Änderungen auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. In einem ersten Schritt ist es besonders wichtig, sich einen Überblick über die Anforderungen des aktuellen Standes der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) der EFRAG zu verschaffen und zu prüfen, inwieweit diese auf das eigene Unternehmen anwendbar sind. Es ist außerdem wichtig, den aktuellen Reifegrad des Unternehmens in Bezug auf den Nachhaltigkeitsbericht zu ermitteln, um die zusätzlichen Anforderungen frühzeitig zu erkennen und die Ressourcen entsprechend einzuplanen. Aufgrund der zukünftig verpflichtenden externen Prüfung sollten auch die Erwartungen der Auditorinnen und Auditoren frühzeitig abgestimmt werden. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Ihr Unternehmen gerne bei diesen Schritten.

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